Der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien im Gesamtverbrauch liegt bei 22 Prozent. Mithilfe der RED Novelle soll dieser bis 2030 auf 45 Prozent angehoben werden. Zu diesem Ergebnis kam das EU-Parlament nach einer Abstimmung am 15. Septmeber 2022.
Im Bezug auf die Produktion von Wasserstoff werden weniger strenge Grünstromkriterien gelten als in der bisherigen Richtlinie RED II vorgehsehen. Die RED II sind vorallem bei der Industrie und der auf Kritik gestoßen, da diese die bisherigen Vorgaben als eine Hürde für Wasserstoffmarkhochlauf einstufen.
Wasserstoff soll nun auch als grün gelten wenn er nicht in der selben Stunde wie der benötigte Strom hergestellt wurde. Bis vorrausschtlich Ende 2029 soll eine zeitliche Verrechnung des Stroms über einen Monat möglich sein. Auch darf, für eine Übergangszeit, geförderter Ökostrom verwendet werden im Gegensatz zur Vorschrift, dass der Strom nur aus nicht subventionierten Wind- und Solaranlagen kommen darf.
zur Pressemitteilung des Europäischen Parlaments
weitere Quellen:
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